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7. September 2016 - Vermieter meldet Eigenbedarf an Wann muss der Mieter raus?

Die Kündigung wegen Eigenbedarf trifft den Mieter meist unvorbereitet. Besonders in Zeiten, in denen  bezahlbarer Wohnraum knapp ist, suchen die Bewohner händeringend nach Möglichkeiten, in den angemieteten eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die Stiftung Warentest hat sich der Thematik angenommen und erklärt, wann Mieter eine Chance haben, sich gegen einen Auszug zu wehren.

Begehrt der Eigentümer seine Immobilie für sich oder seine Familie, muss er dies zunächst gegenüber seinen Mietern nachweisen. Zulässig ist eine Kündigung dann, wenn der Wohnraum zugunsten von

  • Groß­eltern, Eltern, Kindern, Enkeln
  • Geschwistern
  • Schwieger­eltern
  • Stief­kinder, Nichten und Neffen
  • Ehegatten und einge­tragenen Lebens­part­nern und nicht­ehelichen Lebens­part­nern oder
  • Haus­halts- und Pflege­personal

geräumt werden muss. Aber auch die berufliche Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer rechtfertigt die Beendigung des Mietverhältnisses. Dies gilt auch, wenn dieser wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten beim Verkauf einer leerstehenden Wohnung einen höheren Erlös erzielen würde als bei einer bewohnten.

Auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Besteht ein Mietverhältnis bis zu fünf Jahre, haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit für den Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs und nach mehr als zehn Jahren neun Monate. Entfällt der Eigenbedarf innerhalb der Kündigungsfrist, muss der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben, die Immobilie weiter zu bewohnen.

Dennoch: In besonderen Härtefällen haben Mieter auch bei nachweislichem Eigenbedarf ein Recht, zu bleiben. Nämlich dann, wenn „die vertrags­mäßige Beendigung des­ Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu recht­fertigen ist.“ Dies trifft vor allem auf alte oder kranke Menschen zu, die schon lange in dem Objekt leben.

Wenn eine Wohnung erst nach Abschluss des Mietvertrags in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, kann dem Mieter in vielen Großstädten erst nach bis zu zehn Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn ein Mietshaus im Ganzen an eine Personengesellschaft verkauft wird oder auch an verschiedene Eigentümer. Der Mieter kann dann der Kündigung widersprechen.

Quelle: n-tv.de , awi