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20. Juli 2018 - Baukindergeld

Newsticker: Bundestag beschließt Haushalt für 2018 mit Baukindergeld

6.Juli 2018: +++ für 2018 sind 263 Millionen € für das Baukindergeld veranschlagt +++ für die nächsten Haushaltsjahre sind weitere 3 Milliarden € als Verpflichtungsermächtigung für das Baukindergeld eingeplant +++ damit sind die Voraussetzungen für Start des Baukindergelds geschaffen +++

Das steht im Gesetz:

Das Baukindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt. Die Förderung beträgt 12.000 € pro Kind, über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Baukindergeld bekommen Familien mit mittleren Einkommen, die das erste Mal bauen oder ein Haus kaufen.

Anzahl der Kinder maximales Jahreseinkommen pro Jahr in 10 Jahren
bei einem Kind 90.000 Euro 1.200 Euro 12.000 Euro
bei zwei Kindern 105.000 Euro 2.400 Euro 24.000 Euro
bei drei Kindern 120.000 Euro 3.600 Euro 36.000 Euro
bei vier Kindern 135.000 Euro 4.800 Euro 48.000 Euro
bei fünf Kindern 150.000 Euro 6.000 Euro 60.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 € des zu versteuernden Jahreseinkommens plus 15.000 € Freibetrag pro Kind.

Maßgebend ist das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder -bau. Eventuell wird das Baukindergeld über die KfW-Förderung abgewickelt. Der genaue Ablauf des Antragsverfahrens ist noch nicht endgültig geklärt.

Das bedeutet für Sie:

Sie können Baukindergeld erhalten, auch wenn Sie schon in diesem Jahr ein Haus gekauft oder mit dem Bau begonnen haben. Möglicherweise ist als Nachweis dafür das Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrages ausschlaggebend.

Voraussichtlich können ab August die Anträge auf Baukindergeld gestellt werden.

Falls Sie in diesem Jahr einen Antrag auf Baukindergeld stellen wollen, können Sie schon jetzt Ihre Steuerbescheide der vergangenen beiden Jahre zurechtlegen. Anhand dieser wird entschieden, ob Sie die Einkommensgrenze erreichen oder nicht.

Quelle: Vergleich.de