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8. Februar 2021 - Das ändert sich 2021 beim Immobilienkauf

Die 7 wichtigsten Neuerungen

Änderung Nr. 1: Maklerkosten werden geteilt

Am 23. Dezember 2020 trat das „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Komplizierter Name, was dahintersteckt, ist aber relativ simpel: Wer eine Immobilie über einen Makler oder eine Maklerin kauft, den die Verkäuferseite beauftragt hat, zahlt ab jetzt nur noch maximal 50 Prozent der Courtage. Es ist nun nicht mehr möglich, die Kosten komplett auf die Käuferseite abzuwälzen. Und wenn der Makler oder die Maklerin ausschließlich für die verkaufende Partei tätig ist, musst du dich als Käuferin oder Käufer überhaupt nicht an den Kosten beteiligen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag stets der Textform bedarf. Dazu kann aber auch eine E-Mail zählen. Mündliche Absprache oder die Beauftragung per Handschlag reichen jetzt nicht mehr aus.

Änderung Nr. 2: Baukindergeld wird verlängert

Gute Nachricht für Familien: Das Baukindergeld, das eigentlich 2020 auslaufen sollte, wird verlängert. Noch bis Ende März 2021 können Eltern, die ein Eigenheim kaufen wollen, den Zuschuss bei der KfW-Bank beantragen. Pro Kind unter 18 Jahren werden jährlich 1.200 Euro vom Staat gezahlt. Das geht zehn Jahre lang – allerdings nur solange, bis das Kind volljährig ist. Der notariell geschlossene Kaufvertrag muss bis Ende März 2021 vorliegen. Um das Baukindergeld zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.

Änderung Nr. 3: Neue Regeln für Altbauten

Seit dem 1. November 2020 gibt es eine einzige, einheitliche Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Neu- und Altbauten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst Vorgängergesetze wie das Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Wenn du eine Bestandsimmobilie kaufst, sind vor allem zwei Bestimmungen aus dem neuen Gesetz für dich wichtig:

  1. Wenn du ein Haus oder eine Wohnung über einen Makler oder eine Maklerin kaufst, muss er oder sie dir den Energieausweis der Immobilie vorlegen. Das galt bisher nur für die Verkäufer und Verkäuferinnen.
  2. Wer einen Altbau kauft, saniert meist erst einmal vor Einzug. Bevor du energiesparende Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch in Auftrag gibst, ist dazu jetzt ein Beratungsgespräch vorgeschrieben – zum Beispiel bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
  3. Seit dem 1. Januar 2021 wird auf fossile Energieträger eine CO2-Abgabe von 25 Euro pro Tonne erhoben. Heizen mit Öl oder Gas wird also teurer, was sich besonders in schlecht gedämmten Altbauten bemerkbar macht. Deshalb solltest du vor dem Hauskauf den Energieausweis gründlich studieren und gegebenenfalls eine Sanierung gleich mit einplanen.

Änderung Nr. 4: Die Mehrwertsteuer steigt wieder

Mit dem Jahreswechsel ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ausgelaufen. Seit dem 1. Januar beträgt der allgemeine Satz wieder 19 Prozent. Beim Hauskauf betrifft das die Maklergebühren oder Handwerkerkosten bei möglichen Renovierungsarbeiten.

Änderung Nr. 5: Neues Wohneigentumsgesetz

Damit sollten sich alle befassen, die eine Eigentumswohnung kaufen wollen: Zum 1. Dezember trat eine Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Dabei handelt es sich um die rechtliche Grundlage von Eigentümergemeinschaften. Die Gesetzesreform ist sehr umfassend. Für zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer einer Bestandswohnung ist vor allem folgende Neuregelung von Bedeutung: Über alle baulichen Änderungen kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jetzt mit einfacher Mehrheit entscheiden. In der Vergangenheit scheiterten vor allem Modernisierungen an den unzureichenden Mehrheiten. Die Kosten tragen grundsätzlich diejenigen, die dafür gestimmt haben. Wenn aber der Beschluss mit Zweidrittelmehrheit gefasst wird, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen.

Änderung Nr. 6: Preisentwicklung – wo lohnt sich der Kauf?

Trotz der Corona-Pandemie sind die Immobilienkaufpreise bis ins dritte Quartal 2020 gestiegen, und es spricht noch nichts für eine Trendwende im Jahr 2021. Immerhin hat sich der Preisanstieg in den sieben größten deutschen Städten verlangsamt, wenn auch auf hohem Niveau. Wenn du eine Immobilie zur Kapitalanlage kaufen möchtest, dann kannst du in mittleren Städten im Umkreis der der Metropolen, etwa in Lüneburg oder Fürth bei Nürnberg, mit Renditen über dem Bundesdurchschnitt rechnen.

Änderung Nr. 7: Höhere Wohnungsbauprämie

Falls du noch in der Sparphase für den Immobilienkauf bist, gibt es auch eine gute Nachricht: Ab 2021 ändert sich die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen. Sie liegt dann bei 70.000 Euro für Verheiratete bzw. bei 35.000 Euro für Alleinstehende. Damit bekommen wesentlich mehr Menschen eine staatliche Förderung und können sich ein Eigenheim leisten.