Blog

5. Oktober 2016 - Gesetzgeber beschließt Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Dass der Sachkundenachweis für Immobilienmakler kommt, ist nun beschlossene Sache – die vorgesehenen Regelungen gehen Branchenverbänden jedoch noch nicht weit genung

Die Bundesregierung hat konkrete Maßnahmen beschlossen, um die Regeln für Immobilienmakler zu verschärfen. Neben der bereits vorzuweisenden Gewerbeerlaubnis will man in Zukunft auch die fachliche Eignung von Maklern überprüfen. Auf diese Weise sollen Verbraucher besser geschützt werden.
Lange Diskussionen in der Politik

Die Verschärfung der Zulassung von Immobilienmaklern beschäftigt die Politik schon seit längerem. Bereits vor einem Jahr gab es einen ersten Gesetzesentwurf, nun hat das Bundeskabinett den vorgeschlagenen Neuregelungen zugestimmt (Stand: 31.08.2016). Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine Eignungsprüfung, mit der sichergestellt werden soll, dass ein Makler die notwendigen fachlichen Qualifikationen besitzt. Wie diese Überprüfung genau aussehen wird, ist bisher noch nicht bekannt. Laut dem Immobilienverband IVD dürften vor allem die Ausbildung und anerkannte Qualifikationsabschlüsse große Bedeutung gewinnen. Gerade die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann-/ frau wird in Zukunft sicherlich noch wichtiger und könnte schon bald eine Berufsvoraussetzung sein.
Erfahrene Immobilienmakler sind nicht betroffen

Trotz Vermutungen dürften die konkreten Anforderungen für Immobilienmakler noch bis zum in Kraft treten des Gesetzes auf sich warten lassen. Erst mit der entsprechenden Rechtsverordnung haben die Mitglieder der Branche dann Gewissheit. Der Nachweis der eigenen Qualifikation gilt dabei allerdings nicht nur für Berufseinsteiger. Auch bereits aktive Makler müssen ihr Fachwissen innerhalb von sechs Monaten nachweisen, andernfalls erlischt ihre Berufszulassung. Eine Ausnahme bildet die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“. Wer seinen Beruf seit mindestens sechs Jahren ohne Unterbrechung ausübt, ist von den neuen Bestimmungen ausgenommen. Allerdings stößt diese Ausnahme nicht überall auf Wohlwollen. Schon 2015 kritisierte der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft BVFI die Pläne des Gesetzgebers. Fachwissen kommt dem BVFI zufolge nicht nur allein durch Berufserfahrung, weshalb die Regelung nicht weit genug gehen würde. Der Gesetzgeber hält bislang jedoch an seinen Plänen fest. Zudem kommt man den Immobilienmaklern auch mit Blick auf eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung entgegen: Auch diese sollte in einem früheren Gesetzesentwurf eine Pflichtvoraussetzung sein, in der finalen Fassung fehlt sie jedoch.
Inkrafttreten Ende 2017?

Nachdem die Regierung nun über ein Jahr über die neuen Regelungen verhandelt hat, ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzes nicht vor 2017 zu rechnen. Da das Gesetz noch den vollen parlamentarischen Prozess durchlaufen muss, dürfte vor dem ersten Quartal 2017 nicht viel passieren. Im Anschluss gilt zudem eine recht lange Übergangsfrist. Auf diese Weise möchte man der Branche die Möglichkeit geben, sich auf die neue Lage einzustellen. Ende 2017 dürfte der Sachkundenachweis dann tatsächlich Pflicht sein. Einigen Branchenverbänden geht der einmalige Nachweis allerdings nicht weit genug. Sie fordern auch eine Weiterbildungspflicht, um sicherzustellen, dass die Immobilienmakler in Zukunft auf dem neuesten Stand sind. Bisher sieht das Gesetz dies jedoch nicht vor.

Quelle: Makler-Vergleich.de