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25. September 2019 - Grunderwerbssteuer sparen

Grunderwerbsteuer sparen: Die 5 besten Tipps

Sibylle Barent ist beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland zuständig für Steuern und Kommunalabgaben. Foto: Die Hoffotografen th
Außerhalb der Ausnahmen, die das Grunderwerbsteuergesetz regelt, muss jeder Grunderwerbsteuer zahlen, der eine Immobilie oder ein Grundstück kauft. Doch mit diesen Tricks, können Käufer in manchen Fällen wenigstens einen Teil der Grundsteuer sparen:

Tipp 1: Getrennte Verträge oder Eigenleistung beim Neubau
Entscheiden sich Hauskäufer für einen Neubau, gehen sie meist zunächst auf Grundstückssuche. Erst im Anschluss beauftragen sie eine Baufirma, die das Haus baut. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt die Grunderwerbsteuer dann nur auf den Grundstückspreis an: „Wichtig ist es, dass Hausbauer für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abschließen.“, rät Sibylle Barent, „außerdem sollten sie beide Verträge keinesfalls am gleichen Tag, sondern zeitlich möglichst weit auseinander abschließen.“
Bei einem einheitlichen Bauvertrag vom Bauträger hingegen, beispielsweise bei schlüsselfertigem Kauf, gehe das Finanzamt von einem einheitlichen Vertrag aus, erklärt Barent, Käufer müssen dann sowohl auf das Grundstück, als auch auf die Bauleistung Grunderwerbsteuer zahlen. Für diejenigen, die nicht um einen einheitlichen Gesamtvertrag vom Bauträger herumkommen, hat die Expertin ebenfalls einen Tipp: „Verpflichtet sich der Käufer vertraglich zu Eigenleistungen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast.“ Wer also selbst streicht, tapeziert oder Böden verlegt und sich so Handwerkerkosten spart, kann zudem die Steuern reduzieren.

Tipp 2: Bewegliches Zubehör bei Bestandsimmobilien rausrechnen
Käufer von Bestandsimmobilien können die Grunderwerbsteuer ebenfalls reduzieren. Der Trick ist, bewegliche und unbewegliche Bestandteile einer Immobilie im Kaufvertrag zu trennen. Denn Steuergegenstand sei lediglich die Immobilie selbst – und untrennbar mit dem Haus verbundenes Inventar, wie beispielsweise ein fest verbauter Wandschrank, erklärt Barent. Miterworbenes, bewegliches Inventar wie eine Einbauküche, ein Kamin oder eine Sauna gelten wiederum als Zubehör. Um Steuern zu sparen empfiehlt die Expertin, den Wert des Zubehörs im Kaufvertrag aufzulisten. „Die Finanzämter ziehen den Wert der beweglichen Gegenstände dann vom Kaufpreis der Immobilie ab.“ Wenn der Wert der Immobilie so sinkt, müssen Käufer weniger Steuern zahlen.
Wer sich einen Teil der Steuerlast sparen möchte, sollte beim Ausweisen von beweglichem Zubehör dennoch aufpassen und keinem Rausch verfallen – denn das macht die Finanzämter misstrauisch. „Bei Bestandsimmobilien sollten Käufer die Preise für das Zubehör realistisch ansetzen“, empfiehlt Barent. Denn wer eine Standardküche mit 25.000 Euro ausweist, sollte sich darauf einstellen, dass das Finanzamt Belege einfordert. Schwierig werde es, wenn die steuerfreien Extras mehr als 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Wer also bei einem Hauspreis von 300.000 Euro mehr als 45.000 Euro für Zubehör ansetzt, muss mit Nachfragen des Finanzamtes rechnen.

Tipp 3: Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen im Kaufvertrag vermerken
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kann die Instandhaltungsrücklage, die die Eigentümergemeinschaft bildet, gesondert im Kaufvertrag ausweisen und so Steuern sparen. Foto: Traumbild/ fotolia
Immobilienkäufer, die sich für eine Eigentumswohnung entscheiden, können sich ebenfalls einen Teil der Grunderwerbsteuer sparen, sagt Barent. Denn wer eine Wohnung kauft, erwirbt gleichzeitig einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese bildet die Eigentümergemeinschaft eines Wohnkomplexes für mögliche Renovierungsarbeiten am Gebäude. Die Steuerexpertin rät: „Weisen Käufer diesen Anteil im Kaufvertrag gesondert aus, können sie die Steuerlast reduzieren.“

Tipp 4: Bei Teilgewerbe Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen
Wer vorhat, in seiner neuen Immobilie gleichzeitig zu leben und zu arbeiten, kann ebenfalls steuerliche Vorteile geltend machen. „In einem Teilgewerbe ist es möglich, die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe nachträglich von der Steuer abzusetzen“, erklärt Barent. Jedoch müssten die Eigentümer klar zwischen privatem und gewerblich genutztem Teil differenzieren. Dazu sollten sie den Kaufpreis im Kaufvertrag nach dem Verhältnis der privat und gewerblich genutzten Fläche aufteilen.
Tipp 5: Vermieter können Grunderwerbsteuer den Anschaffungskosten zurechnen und abschreiben                                                                                                 Immobilienkäufer, die ihre neu erworbene Immobilie vermieten möchten, können die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen. Als Teil der Anschaffungskosten darf sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die AfA nur auf das Gebäude erfolgen darf, da sich das Grundstück im steuerlichen Sinne nicht abnutzt. Weiterhin ist es nicht möglich, die Grunderwerbssteuer auf den Mieter umzulegen.
Quelle: Immowelt