Leistungen
Energieausweise
Steckbrief für Wohngebäude
Energieausweise für Bestandsgebäude müssen ab dem 2. Mai 2021 entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden. Dies gilt für Energieausweise die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden und für Ausweise die der Aushangpflicht unterliegen. Künftig wird auch die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Der Ausweis oder eine Kopie davon muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher für Gebäudeeigentümer, sondern künftig auch für Makler. Die Ausweise gelten zehn Jahre.
Aussteller solcher Energieausweise müssen künftig die bestehenden Gebäude vor Ort in Augenschein nehmen oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. Die Verbesserungen beim Energieausweis sind eine Folge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist.
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Ich biete folgende Energieausweise an, inkl. Besichtigung und der geforderten Dokumentation der Immobilie vor Ort:
Verbrauchsausweis: 129,00 EUR, inkl. Mwst.
Bedarfsausweis: 169,00 EUR, inkl. Mwst.
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